- Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?
- Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?
- Was sind Kleinbetragsrechnungen?
- Wie stelle ich richtig Rechnungen bei Anzahlungen und die entsprechenden Endabrechnungen aus?
- Ich will den Steuerberater wechseln, welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Welche Belege benötigen Sie für die Erstellung der laufenden Buchhaltung und wie müssen diese geordnet sein?
Es ist zu unterscheiden, ob Sie bilanzieren oder ob Sie ein
Einnahmen-Ausgaben-Rechner sind.
Wenn Sie bilanzieren, müssen Sie die Ausgangsrechnungen getrennt von
den Eingangsrechnungen chronologisch ordnen. Die Bankauszüge und die
dazugehörigen Überweisungsbelege müssen getrennt nach den jeweiligen
Banken und Konten chronologisch geordnet sein. Die Auszüge für
Kreditkarten sind ebenfalls nach Kreditkartenunternehmen getrennt und
chronologisch zu ordnen. Weiters benötigen wir einen Ausdruck bzw. Kopie
des Kassabuches.
Sind Sie ein Einnahmen-Ausgaben-Rechner, müssen die Bankauszüge bzw.
Kreditkartenauszüge getrennt nach Banken und Konten bzw.
Kreditkartenunternehmen chronologisch geordnet werden. Zu jedem
Kontoauszug sind die betreffenden Ausgangs- und Eingangsrechnungen
dazuzulegen. Ferner benötigen wir einen Ausdruck bzw. Kopie des
Kassabuches.
Welche Merkmale muss eine Rechnung beinhalten?
Umsatzsteuerpflichtige Unternehmer sind verpflichtet, auf ihren Rechnungen folgende Angaben zu machen:
- Ihren Namen und ihre Anschrift
- Namen und Anschrift des Empfängers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung
- Tag der Lieferung oder Zeitraum, über den sich die Dienstleistung erstreckt
- Nettobetrag, Steuersatz, Bruttobetrag, Steuerbetrag
- Das Ausstellungsdatum
- Eine einmalige fortlaufende Nummer
- Ihre UID Nummer (sofern die Leistung/Lieferung zum Vorsteuerabzug berechtigt)
- UID-Nummer des Lieferungs- oder Leistungsempfängers, bei Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 10.000,00 (brutto) übersteigt.
Was sind Kleinbetragsrechnungen?
Kleinbetragsrechnungen sind Rechnungen, deren Gesamtbetrag € 150,00 nicht übersteigt. Folgende Angaben sind zu machen:
- Name und Anschrift des Rechnungsausstellers
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der gelieferten Gegenstände oder Art und Umfang der Dienstleistung
- Tag der Lieferung oder Zeitraum, über den sich die Dienstleistung erstreckt
- Bruttobetrag, Steuersatz
- Das Ausstellungsdatum
Bei Kleinbetragsrechnungen muss die Vorsteuer mit dem angegebenen Steuersatz herausgerechnet werden und kann bei entsprechender Vorsteuerabzugesberechtigung geltend gemacht werden.
Wie stelle ich richtig Rechnungen bei Anzahlungen und die entsprechenden Endabrechnungen aus?
Damit Ihre Kunden sich auch schon bei Anzahlungen die Vorsteuer vom
Finanzamt holen können, müssen Sie die Umsatzsteuer auf einer
Anzahlungsrechnung ebenfalls ausweisen. Sonst gelten hier die üblichen
Rechnungsmerkmale.
Bei der Endabrechnung müssen Sie jedoch vorsichtig
sein:
Wird über die tatsächlich erbrachte Leistung insgesamt abgerechnet
(„Endrechnung“), so sind in ihr die vor Ausführung der Leistung
vereinnahmten Anzahlungen und die auf sie entfallenden Steuerbeträge
abzusetzen (wenn Sie über diese Anzahlungen Rechnungen mit gesondertem
Steuerausweis ausgestellt haben). Sie erstellen also eine ganz „normale“
Rechnung über das Gesamtprojekt und ziehen dann die einzelnen
vereinnahmten Anzahlungen mit den jeweils darauf entfallenden
Steuerbeträgen ab. Es genügt aber auch, wenn der Gesamtbetrag der
Anzahlungen und die darauf entfallenden Steuerbeträge in einer Summe
angeführt werden.
Ich will den Steuerberater wechseln, welche Unterlagen benötigen Sie von mir?
Zu allererst benötige ich die aktuellen Belege und die letzte
Saldenliste um die laufende Buchhaltung fortführen zu können und um die
Steuern wie z. B. die Umsatzsteuervorauszahlung berechnen zu können.
Weiters benötige ich die Kontenausdrucke für den Zeitraum des laufenden
Geschäftsjahres bis zu jenem Geschäftsjahr zurückliegend, in dem der
letzte Jahresabschluss erstellt worden ist.
Des Weiteren sind notwendig:
- bei Gesellschaften der Gesellschaftsvertrag;
- sonstige wichtige Verträge wie Mietverträge, Leasingverträge, Kredit- und Darlehensverträge;
- die bisher erstellten Jahresabschlüsse;
- die Bescheide des Finanzamtes;
- die Gewerbeberechtigung(en).









