Seitenbereiche

Pauschalierung: Welche Grenzen sind seit Jahresbeginn zu beachten?

Rundum gut

informiert

Illustration

Seit 1.1.2015 gilt die Land- und Forstwirtschaft-Pauschalierungsverordnung 2015. Der Gewinn eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs kann nur mehr bis zu einem Einheitswert von maximal € 130.000,00 (früher: € 150.000,00) nach den Bestimmungen dieser Verordnung ermittelt werden.

Vollpauschalierung

Allgemeiner Anwendungsbereich

Der Gewinn ist mit 42 % (bisher: 39 %) des Einheitswerts zu ermitteln, wenn

  • der Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs nicht über € 75.000,00 (bisher: € 100.000,00) liegt,
  • die landwirtschaftliche Nutzfläche max. 60 Hektar beträgt,
  • max. 120 Vieheinheiten tatsächlich erzeugt oder gehalten werden (wird der Wert vorübergehend überstritten, kann auf Antrag die Vollpauschalierung weitergeführt werden).

Der forstwirtschaftliche Einheitswert darf € 11.000,00 nicht übersteigen.

Teilpauschalierung

Seit Jahresbeginn ist die Teilpauschalierung möglich, wenn

  • der Einheitswert über € 75.000,00 (bisher € 100.000,00) liegt, aber maximal € 130.000,00 (bisher: € 150.000,00) beträgt,
  • die oben angeführten Voraussetzungen überschritten werden,
  • die sozialversicherungsrechtliche Beitragsgrundlagenoption ausgeübt wird.

Bei einem Einheitswert unter € 75.000,00 ist eine freiwillige Option zur Teilpauschalierung möglich.

Die Betriebsausgaben sind grundsätzlich mit 70 % der Betriebseinnahmen anzusetzen, außer es trifft eine Sonderregelung zu. Bei Veredelungstätigkeiten (Haltung von Schweinen, Rindern, Schafen, Ziegen und Geflügel) sind damit zusammenhängende Betriebsausgaben mit einem Durchschnittssatz von 80 % inklusive USt anzusetzen.

Stand: 27. März 2015

Bild: lily - Fotolia.com

Erscheinungsdatum:

Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach. Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuern und unterstützen Sie gerne bei der Unternehmensberatung sowie bei Ihrer Buchhaltung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit unserem Experten!

Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite
Mit diesem QR-Code gelangen Sie schnell und einfach auf diese Seite

Scannen Sie ganz einfach mit einem QR-Code-Reader auf Ihrem Smartphone die Code-Grafik links und schon gelangen Sie zum gewünschten Bereich auf unserer Homepage.