Rundum gut
informiert
Wie in unserer News-Ausgabe vom Oktober 2020 berichtet, sollen die Kündigungsfristen von Arbeitern und freien Dienstnehmern an jene der Angestellten angeglichen werden. Das Datum des Inkrafttretens dieser Gesetzesänderung wurde ursprünglich mit 1. Jänner 2021 festgelegt und beschlossen.
Aufgrund der COVID-19-Krisensituation hat der Nationalrat beschlossen das Wirksamwerden dieser bereits getroffenen gesetzlichen Maßnahme zu verschieben. Die Gesetzesänderung soll erst mit 1. Juli 2021 in Kraft treten und auf Kündigungen Anwendung finden, die nach dem 30. Juni 2021 ausgesprochen werden.Stand: 24. November 2020
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Wir sind Ihr Steuerberater in Schwarzach. Unsere Experten kümmern sich um Ihre Steuern und unterstützen Sie gerne bei der Unternehmensberatung sowie bei Ihrer Buchhaltung. Vereinbaren Sie ein Erstgespräch mit unserem Experten!