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Steuerrechtliche Grenzwerte 2025 für die Land- und Forstwirtschaft

Rundum gut

informiert

© Gina Sanders - stock.adobe.com

Die nachfolgende Aufstellung bietet einen Überblick über die wichtigsten steuerrechtlichen Grenzwerte 2025 im Bereich der Land- und Forstwirtschaft:

Buchführungsgrenze (sofern keine besondere Rechtsform):

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 700.000,00 (2 aufeinanderfolgende KJ.)
Einheitswertgrenze entfällt

Vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) > € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 165.000,00

Teilpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00
Einheitswertgrenze > € 75.000,00
<= € 165.000,00

Vollpauschalierung:

Umsatzgrenze netto (d. h. exkl. Umsatzsteuer) <= € 600.000,00
Einheitswertgrenze <= € 75.000,00
<= € 15.000,00 (isoliert Forstwirtschaft)
Fläche Weinbau <= 60 Ar Weinbaufläche (isoliert für Weinbau)
Gartenbau <= € 2.000,00 Endverkaufserlöse

Einnahmengrenze LuF-Nebentätigkeiten:

Einnahmengrenze brutto (d. h. inkl. Umsatzsteuer) <= € 55.000,00

Umsatzsteuerpauschalierung (Durchschnittssatzbesteuerung gem. § 22 UStG):

Umsatzgrenze <= € 600.000,00

Stand: 25. Mai 2025

Bild: Gina Sanders - stock.adobe.com

Erscheinungsdatum:

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